03.04.2020 Waiblinger Kreiszeitung Was tun, wenn der Rettungswagen naht?
Das Allerwichtigste: Machen Sie die Kreuzung frei, bilden Sie eine Rettungsgasse / Was Sie sonst noch beachten müssen Von unserem Redaktionsmitglied Pia Eckstein Rems-Murr.
Ende vergangener Woche um ungefähr zehn vor 9 Uhr an der großen Kreuzung alte B 14 zwischen Fellbach und Waiblingen und Abfahrt neue B 14 in Richtung Westumfahrung: Lange, bevor sichtbar ist, wo er herkommt, kündigt ein Rettungswagen sein Nahen mit dem geräuschglockenartig, alles umhüllenden Martinshorn-Klang an. Dann sind die blaublitzenden Lichter zu sehen – der Wagen kommt von Fellbach und muss offenbar sehr dringend über die Kreuzung gen Waiblingen. In dem Moment, in dem der Rettungswagen die Kreuzung fast erreicht hat, springt die Ampel um: Die Autos, die die Strecke Westumfahrung/Zufahrt neue B 14 entlang wollen und damit die Strecke des Rettungswagens queren, haben Grün. Eigentlich müssten sie aber stehen bleiben. Schließlich künden Licht und Ton von der Dringlichkeit, die den Rettungswagenfahrer treibt.
Kümmert aber die Leute offenbar nicht. Sie fahren los, in die Kreuzung rein, über die Kreuzung drüber. Es ist nicht nur ein Auto, es sind mindestens drei oder vier. Der Rettungswagenfahrer muss eine kräftige Bremsung hinlegen und fährt Schlenker. Die querenden Autos verlangsamen kurz, gehen dann aber wieder aufs Gas und fahren weiter. Und die nächsten folgen noch. Der Fluch des Rettungswagenfahrers ist nicht übermittelt. Sicher aber ist: Die Autofahrer, die trotz der Warnsignale in die Kreuzung eingefahren sind und den Rettungswagen zum Bremsen gezwungen haben, haben sich falsch verhalten. Doch wie verhält sich der rücksichtsvolle und umsichtige Autofahrer richtig?
- Paragraf 38 der Straßenverkehrsordnung besagt: „Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.“ Blaues Blinklicht im Zusammenspiel mit dem Martinshorn ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“
- Im Fall des zum Bremsen gezwungenen Rettungswagens heißt das: Die Autos haben die Kreuzung zu räumen. Die also, die in den beiden Straßen stehen, müssen zügig weiterfahren. Oder sie dürfen erst gar nicht in die Kreuzung einfahren, sagt Ronald Krötz, Pressesprecher der Polizei.
- Manchmal, wenn der Rettungswagen von hinten kommt und die Ampel rot ist, müssen die stehenden Autos sich bewegen, damit die Gasse dem Einsatzfahrzeug das Weiterfahren möglich macht. In diesem Fall, so Krötz, sollten die Autofahrer im Schritttempo nach rechts beziehungsweise links rücken und Platz schaffen. Wichtig ist es, nicht in Panik zu geraten. Umsicht und Vorsicht verhindern, dass gleich der nächste Unfall passiert.
- Kommen Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn, sind bestimmte Verkehrsregeln außer Kraft gesetzt. Zum Beispiel darf im Notfall auch der Gehweg am Straßenrand genutzt werden, um Platz zu schaffen. Aber natürlich gilt: Erst nach Fußgängern gucken, dann langsam fahren.
Wer ganz ungeschickt steht, kommt manchmal auch nicht umhin, ein Stück in die Kreuzung einzufahren, selbst wenn die Ampel Rot zeigt. Auch das ist in diesem Fall erlaubt. Steht an der Ampel ein Blitzer, wird dieser zwar Fotos schießen. Aber, sagt Ronald Krötz: Die Blitzer fotografieren immer zweimal. Es ist also bei der Auswertung zu sehen, dass das Auto zwar in die Kreuzung einfuhr, aber nicht über sie drüber fuhr. In den meisten Fällen werde deshalb gar kein Bußgeldbescheid verschickt. Sollte doch mal einer ins Haus flattern, kann Widerspruch eingelegt werden.
Auf grader Strecke
- Im Prinzip gilt auf der ganz normalen Straße genau dasselbe wie an Kreuzungen: Bleiben Sie, wenn Blaulicht und Martinshorn warnen, erst mal ruhig und machen Sie keine hastigen Brems- und Lenkmanöver. Drosseln Sie die Geschwindigkeit und verschaffen Sie sich einen Überblick: Wo kann ich hinfahren, um Platz zu machen? Das Zauberwort ist „Rettungsgasse“.
- Auf einspurigen Straßen fahren die Autos beider Fahrtrichtungen an den rechten Rand, damit in der Mitte genug Platz für den Rettungswagen ist.
- Auf mehrspurigen Straßen wird die Rettungsgasse zwischen den beiden Spuren beziehungsweise zwischen der linken und der mittleren Spur gebildet. Der Standstreifen muss immer frei bleiben.