Helfer vor Ort in Kernen
Helfer vor Ort im Rems-Murr-Kreis
Bei vielen Notfallpatienten können schon nach kurzer Zeit schwere gesundheitliche Schäden vorliegen oder die Überlebenschancen minimal sein. In der Vergangenheit wurden daher durch eine gezielte Ausbildung Laien in die Lage versetzt, Erste Hilfe zu leisten.
Um dieses noch zu verbessern wurde das System des "Helfer vor Ort" geschaffen. Der ehrenamtliche "Helfer vor Ort" stellt eine erweiterte Hilfeleistung zwischen Ersthelfer und Rettungsdienst dar.
Hier bietet sich das Deutsche Rote Kreuz mit seiner im Rems-Murr-Kreis flächendeckenden Präsenz und entsprechenden Ausbildung der Aktiven in den Bereitschaften an. Dort findet sich auch die notwendige Vielfalt an Materialien, um eine situationsgerechte Betreuung durchzuführen.
Aufgaben:
Der "Helfer vor Ort" führt an dem Notfallpatienten entsprechend seines Ausbildungsstandes
- lebensrettende und erweiterte lebensrettende Maßnahmen durch
- gibt Rückmeldung der Lage an die Rettungsleitstelle
- übergibt den Notfallpatienten an den Rettungsdienst
- unterstützt den Rettungsdienst
- betreut Angehörige bis zum Eintreffen eines Notfallnachsorgeteams
Mitglieder
Der Gruppe der "Helfer vor Ort" gehören hauptsächlich aktive Mitglieder der Rotkreuzgemeinschaften an. Sie verfügen über eine gute Ausbildung (siehe unten) und über Erfahrungen aus dem Sanitätsdienst. Sie kennen die Örtlichkeiten und oftmals auch die Mitbürger und sind daher kompetente Helfer, die schnell vor Ort sind.
Unterstützen Sie die Helfer vor Ort
Alarmierung
Die Alarmierung erfolgt durch die Leitstelle in Form der digitalen Alarmierung per Funkmeldeempfänger. Die Adresse des Notfallortes und weitere Zusatzinformationen können auf diesem Wege zeitsparend übermittelt werden.
Ausbildung
Die Helfer vor Ort werden nach der Ersthelferverordnung des Innenministerium Baden Württemberg vom 12. Februar 2018 ausgebildet.
Dazu gehört u. a.
- Erste Hilfe
- Sanitätsausbildung
- Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst
- Schweigepflicht und Datenschutz
- Umgang mit Betroffenen
Nach der Ausbildung nehmen die Helfer vor Ort regelmäßig an Fortbildungen teil.
Die Verordnung des Innenministeriums über die Mitwirkung von Helfer-vor-Ort-Systemen in Ergänzung zur Notfallrettung (Ersthelferverordnung - VOHvO) Vom 12. Februar 2018 können Sie hier nachlesen
Schweigepflicht
Alle Helfer unterliegen der Schweigepflicht hinsichtlich personenbezogener Daten. Hierzu gehören auch Kenntnisse über Erkrankungen, die der Helfer aufgrund seines Einsatzes vom Notfallpatienten erlangt. Diese Schweigepflicht erstreckt sich auch über die Zeit der Mitgliedschaft beim Roten Kreuz hinaus.
Kosten
Der Dienst "Helfer vor Ort" wird der Bevölkerung kostenlos angeboten. Sämtliche Kosten, die aufgrund der Teilnahme an diesem Dienst entstehen, trägt der jeweilige Ortsverein.
Unterstützen Sie die Helfer vor Ort mit einer Spende an den DRK Ortsverein Kernen