12.12.2014 Waiblinger Kreiszeitung Unsere ersten beiden Notfallsanitäter im Kreis
Von Wolfgang Gleich, Foto: Habermann / ZVW Waiblingen. Marco Flittner und Steffen Schwendemann sind die beiden ersten staatlich geprüften Notfallsanitäter des Deutschen Roten Kreuzes im Rems-Murr-Kreis. Damit entsprechen sie dem dieses Jahr in Kraft getretenen neuen Notfallsanitätergesetz. Die gesetzeskonforme Qualifizierung der landesweit rund 3000 Rettungsassistenten stellt das Deutsche Rote Kreuz vor große Herausforderungen.
Nun fragt jemand, der nach einem Unfall oder bei einem akuten Notfall in einem Rettungswagen liegt, in der Regel eher weniger danach, ob sich ein Rettungsassistent oder ein Notfallsanitäter seiner annimmt. Er ist einfach nur dankbar dafür, dass ihm geholfen wird. Ganz anders stellt sich die Situation allerdings für den Retter dar: Das am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Notfallsanitätergesetz habe einen völlig neuen Beruf geschaffen, so die beiden Notfallsanitäter Marco Flittner und Steffen Schwendemann. Sie leisten am Einsatzort eigenverantwortlich Erste Hilfe und fordern bei Bedarf einen Notarzt an. Zu ihren Tätigkeiten gehöre unter anderem auch das Legen von Venenzugängen, das Defibrillieren, das Einführen von Beatmungshilfen, Wiederbelebungsmaßnahmen und das Verabreichen bestimmter Medikamente. Bei Schlaganfallpatienten zum Beispiel sichern Notfallsanitäter eigenständig die Vitalfunktionen. Werde ein Arzt hinzugezogen, so assistieren ihm die Notfallsanitäter und ermöglichen ihm ein entspannteres und einfacheres Arbeiten als bisher. Sie stellen die Transportfähigkeit des Patienten her, transportieren ihn fachgerecht und übergeben ihn gegebenenfalls an das weiter zuständige medizinische Fachpersonal. Die dafür notwendigen umfangreichen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittle eine verbindliche dreijährige schulische und praktische Ausbildung.
DRK begrüßt neues Gesetz zwar, es besteht jedoch noch Klärungsbedarf
Grundsätzlich sei das neue Gesetz zu begrüßen – da sind sich DRK-Kreisgeschäftsführer Sven Knödler und Rettungsdienstleiter Matthias Fink einig. Das neue Gesetz garantiere den hohen Stand bei der Notfallrettung in Deutschland und entwickle ihn weiter. Es schaffe die rechtliche Grundlage dafür, dass der Notfallsanitäter sofort alle notwendigen Hilfsmaßnahmen ergreifen kann. Für diejenigen, die diesen Beruf ergreifen, bedeute es, dass sie in Zukunft ihre Ausbildung nicht mehr selbst bezahlen müssen, sondern sich in einem geregelten Arbeitsverhältnis mit Ausbildungsvertrag und Entgeltregelung befinden. Dadurch hoffe man, den an diesen Aufgaben interessierten Berufsnachwuchs anzusprechen und auch zu halten.
Gesetzgeber und Krankenkassen, so Knödler, seien jedoch gefragt, sich dringend Gedanken über die Finanzierung der Weiterbildung und Qualifizierung der Rettungsassistenten zu machen. Das Gesetz sehe für sie zwar eine Übergangsfrist bis Ende 2020 vor, aber tatsächlich beginne die Zeit bereits davonzulaufen. Es bestehe dringender Handlungsbedarf. Allein in Baden-Württemberg gebe es 3000 Rettungsassistenten unter 55 Jahren – im Rems-Murr-Kreis 80 bis 90 – die entsprechend geschult und qualifiziert werden müssten, parallel zu ihrer Tätigkeit. Dies müsse geplant und organisiert werden, dafür müssten die notwendigen Freiräume und Einrichtungen geschaffen und finanziert werden.
Auf die Frage, was die beiden Notfallsanitäter Schwendemann und Flittner nach 17 beziehungsweise 13 Berufsjahren bewogen habe, das Lernen erneut zu lernen und sich dem Prüfungsstress zu stellen, erklären sie, dies stelle einerseits die Sicherung der eigenen beruflichen Zukunft dar. Andererseits seien sie auch als Aus- und Fortbildungsbeauftragte sowie Praxisanleiter gefordert, ihren Kollegen voranzugehen, diese zu ermutigen und dahin zu führen, den Schritt zum Notfallsanitäter ebenfalls zu gehen.
Notfallsanitäter-Ergänzungsprüfung
„Nach Pilot-Ergänzungsprüfungen für Dozenten der Rettungsdienstschulen im Juli und September hat im November das Qualifizierungsprogramm zum Notfallsanitäter an der DRK-Landesschule Baden-Württemberg erste Früchte gezeitigt.“ Am 11. November konnten 17 Teilnehmer ihre Notfallsanitäterurkunde entgegennehmen.
„Noch in diesem Jahr findet eine weitere Ergänzungsprüfung an der DRK-Landesschule statt. Für das nächste Jahr stehen bereits 15 Planungstermine zur Auswahl“, so die Mitteilung auf der Internetseite der DRK-Landesschule.
In den nächsten Jahren rechnet das DRK Baden-Württemberg mit mindestens 2000 Rettungsassistenten, welche sich zum Notfallsanitäter weiterqualifizieren wollen.
„Auch wenn wir die genaue Zahl noch nicht kennen, werden wir es in den nächsten sechs Jahren Übergangszeit allen DRK-Mitarbeitern ermöglichen, eine Ergänzungsprüfung zu besuchen“, wird Rico Kuhnke, Schulleiter der DRK-Landesschule, zitiert.
Für eine verbindliche Planung fehle es aktuell noch an einer klaren Regelung zur Finanzierung der Vorbereitungsseminare und einer verbindlichen Zusage der Prüfungstermine 2015 durch die zuständige Behörde. „Beides soll noch in diesem Jahr unter Moderation des Sozialministeriums geklärt werden“, so die Mitteilung der Landesschule.